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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - 9 A 1486/15   

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https://dejure.org/2017,47538
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - 9 A 1486/15 (https://dejure.org/2017,47538)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.11.2017 - 9 A 1486/15 (https://dejure.org/2017,47538)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. November 2017 - 9 A 1486/15 (https://dejure.org/2017,47538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung der Zwangsvollstreckung in die Hausgrundstücke wegen der Forderung von Abwassergebühren; Bekanntgabe eines schriftlichen VA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldung der Zwangsvollstreckung in die Hausgrundstücke wegen der Forderung von Abwassergebühren; Bekanntgabe eines schriftlichen VA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.06.2016 - 9 C 19.15

    Verwaltungsakt; Steuerbescheid; Steuermessbescheid; Steuerschuld; Grundsteuer;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - 9 A 1486/15
    Während die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 AO nicht schon dann erschüttert ist, wenn ein Dritter mit Nichtwissen bestreitet, dass ein durch einfachen Brief übermittelter Verwaltungsakt dem Adressaten zugegangen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2016 - 9 C 19.15 -, NWVBl. 2016, 446 und juris Rn. 19, gelten außerhalb des Anwendungsbereichs des § 122 Abs. 2 AO die üblichen Anforderungen an die Sachverhalts- und Beweiswürdigung, die sich aus dem Überzeugungsgrundsatz (§ 108 VwGO) ergeben.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2016 - 9 C 19.15 -, a.a.O.

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - 9 A 1486/15
    Derart vereinfachte Verfahrensabläufe sind - vorbehaltlich der hier nicht näher zu beleuchtenden Grenzen der Mitwirkung Privater an der Erstellung von Bescheiden -, vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 -, BVerwGE 140, 245, nicht unzulässig, führen aber dazu, dass sich die Behörde im Streitfall, wenn das Gericht nicht auf andere Weise die Überzeugung von der tatsächlich erfolgten Aufgabe zur Post gewinnen kann, nicht auf die sie begünstigende Regelung des § 122 AO berufen kann.
  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 25.85

    Revision - Schriftform - Einlegung durch Telebrief - Dingliche Haftung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - 9 A 1486/15
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 25.85 -, BVerwGE 77, 38, juris Rn. 22.
  • VG Düsseldorf, 22.04.2015 - 5 K 8185/14

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Duldung der Zwangsvollstreckung in im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - 9 A 1486/15
    Der Kläger ist zusammen mit der Klägerin des Verfahrens 9 A 1487/15 (VG Düsseldorf 5 K 8185/14) seit dem 11. April 2011 Miteigentümer dieser Hausgrundstücke.
  • VG Köln, 24.04.2018 - 14 L 4067/17
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. November 2017 - 9 A 1486/15 -, juris, Rn. 33; OVG Sachsen, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 3 B 304/15 -, juris, Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. März 2015 - 1 L 313/177 -, juris, Rn. 45 ff.

    vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. März 2015 - 1 L 313/11 - juris, Rn. 47; vgl. auch BVerwG Urteil vom 15. Juni 2016 - 9 C 19/15 -, juris, Rn. 19 ff.; OVG NRW, Urteil vom 20. November 2017 - 9 A 1486/15 -, juris, Rn. 40; für das finanzgerichtliche Verfahren BFH, Beschluss vom 19. August 2002 - IX B 179/01 -, juris, Rn. 3 f.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. November 2017 - 9 A 1486/15 -, juris, Rn. 42; Güroff in: Beermann/Gosch, AO/FGO, § 122 AO Rn. 37.2.

  • VG Köln, 09.09.2020 - 24 K 351/18
    Wiederholte Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen, die der Adressat nicht zum Anlass genommen hat, den Zugang des zugrunde liegenden Bescheides zu bestreiten, können den Schluss zulassen, dass ein späteres Bestreiten des Zugangs unbeachtlich ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. November 2017 - 9 A 1486/15 -, juris, Rn. 42; Güroff in: Beermann/Gosch, AO/FGO, § 122 AO Rn. 37.2, denn es ist fernliegend, dass ein Schuldner einen Bescheid nicht erhalten hat, wenn eine Forderung aus dem Bescheid wiederholt gegen ihn geltend gemacht wurde, ohne dass er den Nichterhalt eingewendet hat.
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